WEKO: Ticketingvorgabe im Hallenstadion ist nicht unzulässig
…2011 entschieden, dass die Vereinbarung zwischen AGH und Ticketcorner nicht gegen das Kartellgesetz verstösst und AGH auch nicht über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Die Vereinbarung schränke den Eigenvertrieb von Tickets über Veranstalter und Künstler nicht ein und AGH stehe bei den meisten Anlässen in ausreichendem Wettbewerb mit anderen Veranstaltungsorten in der Deutschschweiz. Weitere Informationen: Pressemitteilung vom 9. Dezember 2011 (PDF).…