4A_636/2020: Gleichstellungsgesetz, Lohndiskriminierung
…einer Diskriminierung offengelassen werden, wenn der Gegenbeweis als erbracht anzusehen sei (E. 4.1.3). Dadurch, dass die Vorinstanz den Nachweis des Arbeitgebers als erbracht erachtet habe, dass die Aufgaben der Arbeitnehmerin und ihres Vorgängers nicht gleichwertig gewesen seien, habe die Frage, ob die Lohndiskriminierung überhaupt glaubhaft gemacht wurde, offengelassen werden können. Somit habe die Vorinstanz keine Veranlassung dazu gehabt, sich mit…