4a_293/2010: Doppelrelevante Tatsachen müssen im Eintretensstadium nur ausnahmsweise als wahrscheinlich erscheinen (amtl. Publ.)
…ab und bejaht die Zuständigkeit. Das Bestehen von Beziehungen zwischen der Zweigniederlassung und dem Erblasser war als doppelrelevante Tatsache nicht im Eintretensstadium zu prüfen. Das BGer nutzte diese Gelegenheit, Stellung zur Frage zu nehmen, wie doppelrelevante Tatsachen im Eintretensstadium zu behaupten oder wahrscheinlich zu machen sind. Es schloss sich der neueren Lehre an und stellte klar, dass keine Glaubhaftmachung verlangt wird,…