2C_136/2019: Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen als Gruppe und Liquidation nach Art. 33 ff. BankG (Bankenkonkurs)
Im Urteil vom 14. Januar 2020 (2C_136/2019) hatte sich das Bundesgericht mit der bewilligungslosen Entgegennahme von Publikumseinlagen durch zwei Gesellschaften (A. AG und B. AG), welche im Wesentlichen von C. als Geschäftsführer bzw. Verwaltungsrat geführt wurden, zu befassen. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde einzig hinsichtlich der unzulässigen Anordnung des Bankenkonkurses gut und wies die Sache zur Neubeurteilung der Art der…