5A_245/2012: Auslegung eines Überbaurechts; zulässige Dachaufbauten (hier Sonnenkollektoren) (amtl. Publ.)
Das BGer schützt ein Urteil des OGer LU in einer sachenrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Eigentümern benachbarter Terrassenhäuser. Die Beklagte hatte auf der Grundlage eines Überbaurechts zulasten der Klägerschaft nicht nur ein überragendes Dach, sondern auch eine Photovoltaikanlage errichtet. Die Kläger stellten sich auf den Standpunkt, dass die Fotovoltaikanlage anders als das Dach nicht unter den Begriff “Bauten und andere Vorrichtungen” nach…