5A_360/2012: internationale Zuständigkeit für Widerspruchsklagen (revLugÜ 22/5)
Das BGer schützt im vorliegenden Fall ein Urteil des OGer ZG als nicht willkürlich, das eine Widerspruchsklage i.S.v. SchKG 108 als Klage vollstreckungsrechtlicher Natur beurteilt hatte, für die nach LugÜ 1988 Art. 16 Ziff. 5 (revLugÜ 22 Ziff. 5) ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Beklagten die ausschliessliche Zuständigkeit des Staates vorbehalten sei, in welchem die Zwangsvollstreckung durchgeführt werde. Das BGer…