Im Urteil 6B_684/2021 vom 22. Juni 2022 fällte das Bundesgericht einen Grundsatzentscheid zu den formellen Voraussetzungen des Strafbefehls. Anlass dazu gab die Ausfertigung eines Strafbefehls wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, der stattdessen einer handschriftlichen Signatur bloss einen Faksimile-Stempel aufwies, weshalb nach Ansicht des Beschwerdeführers die Urheberschaft des Strafbefehls unklar und unbewiesen sei.
weiterlesen6B_684/2021: Formungültigkeit des Strafbefehls (amtl. Publ.)