Im Urteil 6B_1437/2020 vom 22. September 2021 setzte sich das Bundesgericht mit der Mittäterschaft beim Straftatbestand der Vergewaltigung im Sinne von Art. 190 StGB auseinander. Hintergrund des Urteils war der Schuldspruch einer männlichen Person wegen Vergewaltigung (Art. 190 StGB) und sexueller Nötigung (Art. 189 Abs. 1 StGB). Der Beschwerdeführer hatte am Tag des Vorfalls mit dem Opfer zuerst einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, ehe sein Kollege, vorliegend der Haupttäter, das Zimmer dann betrat und den als Mittäter beschuldigten Beschwerdeführer zum Verlassen des Zimmers aufforderte, was dieser in der Folge auch tat. Im Anschluss kam es im Zimmer gegen den Willen des Opfers zu sexuellen Handlungen (Küssen, Oral- und Vaginalverkehr) mit dem Haupttäter.
weiterlesen6B_1437/2020: Mittäterschaft bei Vergewaltigung