1C_472/2023: Enteignung / Strassenbau

Im Entscheid 1C_472/2023 vom 3. Sep­tem­ber 2024 beurteilte das Bun­des­gericht die Voraus­set­zun­gen für die Inanspruch­nahme des pri­vat­en Grun­deigen­tums. Für die behin­derten­gerechte Gestal­tung ein­er Bushal­testelle beab­sichtigte das BVU des Kan­tons Aarau die Inanspruch­nahme der im Eigen­tum von A. (Beschw­erde­führer) ste­hen­den Parzelle. 28 m² Land soll­ten abge­treten, 27 m² Land soll­ten vorüberge­hend beansprucht wer­den. Hierge­gen schlug A. den Rechtsweg ein und gelangte schliesslich ans Bundesgericht.

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