4A_368/2023: Missbräuchliche Kündigung; keine Anwendbarkeit der strafprozessualen Grundsätze bei internen Untersuchungen

Im Urteil 4A_368/2023 vom 19. Jan­u­ar 2023 befasste sich das Bun­des­gericht mit der Kündi­gung ein­er Bank (Arbeit­ge­berin und Beschw­erde­führerin) gegenüber einem Direc­tor (Arbeit­nehmer und Beschw­erdegeg­n­er), welch­er nach durchge­führter intern­er Unter­suchung zur Abklärung von Vor­wür­fen sex­ueller Beläs­ti­gung ent­lassen wor­den war. Der Arbeit­nehmer hat­te die Kündi­gung ange­focht­en, weil er die Art und Weise der­sel­ben als miss­bräuch­lich erachtete … weit­er­lesen