Im Entscheid 1C_581/2023 vom 5. Dezember 2024 widmete sich das Bundesgericht der Vorwirkung eines aufgelegten Nutzungsplans (intertemporales Recht).
Im Entscheid 1C_581/2023 vom 5. Dezember 2024 widmete sich das Bundesgericht der Vorwirkung eines aufgelegten Nutzungsplans (intertemporales Recht).