5A_498/200: Umgekehrter Durchgriff auf Familienstiftung
Im Rahmen eines Betreibungsverfahrens gegen eine natürliche Person für Steuerschulden bezogen die kantonalen Instanzen auch das Vermögen einer vom Schuldner errichteten Familienstiftung in das Vollstreckungssubstrat mit ein. Das BGer schützt diesen umgekehrten Durchgriff. Zunächst stellte das BGer die wirtschaftliche Identität zwischen dem Schuldner und der Familienstiftung fest, weil der Präsident des Stiftungsrats allein verfügungsbefugt und … weiterlesen