UWG-Revision: Botschaft verabschiedet

Der Bun­desrat hat heute die Botschaft zu ein­er Änderung des Bun­des­ge­set­zes gegen den unlauteren Wet­tbe­werb (UWG) ver­ab­schiedet. Die vorgeschla­gene Revi­sion soll den Schutz gegen einzelne täuschende Geschäft­sprak­tiken verbessern, die Durch­set­zbarkeit der geset­zlichen Bes­tim­mungen erle­ichtern und die Grund­lage für die Zusam­me­nar­beit mit aus­ländis­chen Lauterkeit­sauf­sichts­be­hör­den schaffen.

Die materiell­rechtlichen Neuerun­gen im UWG zie­len darauf ab, den Miss­brauch von Offer­ten für Reg­is­tere­in­träge und Inser­tion­saufträge einzudäm­men, die Unlauterkeit von Schnee­ball­sys­te­men festzuschreiben und eine Inhalt­skon­trolle von all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen zu ermöglichen. Die bessere Rechts­durch­set­zung soll durch eine Erweiterung der Klagerechte des Bun­des erfol­gen, und zwar im Fall ein­er Schädi­gung von Kollek­tiv­in­ter­essen im Inland. Zudem soll der Bund nach dem Geset­ze­sen­twurf die Möglichkeit haben, bei der Gefährdung öffentlich­er Inter­essen vor unlauteren Machen­schaften zu war­nen und dabei die entsprechende Fir­ma namentlich zu erwäh­nen. Die neuen Regelun­gen zur Amt­shil­fe betr­e­f­fen die gren­züber­schre­i­t­ende Koop­er­a­tion mit aus­ländis­chen Partnerbehörden.