5A_594/2009: Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Irrtums iSv OR 23 ff.
Zwei Töchter des Erblassers fochten ihre Ausschlagung des in seiner Höhe kaum bestimmbaren Erbes nach der Entdeckung neuer Nachlasswerte (ein Schuldanerkenntnis eines Dritten) wegen Grundlagenirrtums an. Das BGer anerkennt die — in der Lehre einhellig vertretene — Möglichkeit einer Anfechtung nach OR 23 f. Da die Erbausschlagung eine einseitige Willenserklärung ist, beurteilt sich die Wesentlichkeit … weiterlesen