4A_619/2020: Beschränkung des Verfahrens auf die Frage der Zuständigkeit, doppelrelevante Tatsachen (amtl. Publ.)
Gemäss Bundesgericht stellt der Entscheid eines Gerichts, das Verfahren nicht auf die Frage der Zuständigkeit zu beschränken, stellt kein Zwischenentscheid über die Zuständigkeit i.S.v. Art. 92 BGG dar, sondern kann lediglich als anderer Zwischenentscheid i.S.v. Art. 93 BGG angefochten werden. Hintergrund war ein Verfahren, welches eine Bank im Kanton Waadt gegen eine russische Gesellschaft eingeleitet … weiterlesen