5_A.86/2007: Parteientschädigung für das Konkursverfahren (amtl. Publ.)

Eine Bank hat­te eine AG auf Konkurs betrieben. Im laufend­en Ver­fahren tilgte die Schuld­ner­in die Forderung der Bank, worauf der Konkursrichter (ZH) das Konkurs­begehren abwies, ohne die Bank vorher anzuhören. Das OGer ZH erkan­nte darin eine Ver­let­zung des Anspruchs auf rechtlich­es Gehör. Das BGer stellte in der Sache fest, dass die Forderung der Gläu­bigerin sämtliche Kosten … weit­er­lesen

4A.216/2007: Fragen von grundsätzlicher Bedeutung

Nach ZGB 2 II unzuläs­sige Ket­ten­verträge (dh eine Mehrheit von Verträ­gen beschränk­ter Dauer, deren Beschränkung nicht auf objek­tiv­en Grün­den beruht, son­dern dazu dient, Arbeit­nehmer­schutzvorschriften zu umge­hen) kön­nen vom Gericht je nach Umstän­den als ein (einziger) Ver­trag mit bes­timmter oder aber mit unbes­timmter Dauer betra­chtet wer­den. Dies ergibt sich aus der Recht­sprechung, so dass es sich … weit­er­lesen

5A.433/2007: Rügeprinzip und verspätete rechtliche Vorbringen

Der Beschw­erde­führer wandte sich gegen vor­sor­gliche Bewe­is­führungs­mass­nah­men eines Wil­lensvoll­streck­ers und berief sich dabei auf ver­fas­sungsmäs­sige Rechte (deroga­torische Kraft des Bun­desrechts, per­sön­liche Frei­heit, Pri­vat­sphäre). Damit stellte er die Ver­fas­sungsmäs­sigkeit des bernischen Rechts der vor­sor­glichen Bewe­is­führung in Frage. Nach Treu und Glauben hätte er mit dieser Rüge nicht bis vor BGer zuwarten dür­fen. Insofern gilt im Rah­men … weit­er­lesen

5A.40/2007: Rechtsschutzinteresse bei Insolvenzerklärung: SchKG 230 (amtl. Publ.)

Nach der Recht­sprechung des BGer beste­ht auch im Ver­fahren der Insol­ven­z­erk­lärung i.S.v. SchKG 191 ein Anspruch auf unent­geltliche Recht­spflege, solange der Schuld­ner bedürftig und sein Rechts­begehren nicht aus­sicht­s­los ist.  Wie das BGer im vor­liegen­den (zur amtl. Publ. bes­timmten) Urteil entsch­ied, fehlt das Rechtss­chutz­in­ter­esse an einem Antrag nach SchKG 191, wenn der Konkurs man­gels Aktiv­en (SchKG 230) … weit­er­lesen

5A.134/2007: Arrest als vorsorgliche Massnahme (amtl. Publ.)

Ein Arrest ist eine (super-)provisorische (Sicherungs-)Massnahme und als solche durch das BGer nur mit beschränk­ter Kog­ni­tion über­prüf­bar (BGG 98). Die Rechtsab­wen­dung erfol­gt nicht vom Amtes wegen, son­dern nur auf entsprechende Rüge hin (BGG 106). Die von Vis­ch­er Recht­san­wälte betriebene Seite www.arrestpraxis.ch führt neben diesem Entscheid eine Rei­he weit­er­er Entschei­de zum Arrestrecht auf. Vgl. dazu auch den … weit­er­lesen