5A_828/2011: Anwendungsbereich von SchKG 206 I (Wirkungen des Konkurses; Drittpfänder)
Die Eröffnung des Konkurses bewirkt aufgrund des Prinzips der Generalexekution die Aufhebung hängiger Betreibungen. Ausgenommen sind Betreibungen auf Verwertung von Drittpfändern (SchKG 206 I); diese können daher neben dem Konkurs durch Spezialexekution verwertet werden. Im vorliegenden Verfahren war strittig, ob diese Ausnahme auch auch auf Grundstücke anwendbar ist, die in einem der Konkurseröffnung vorausgegangenen Betreibungsverfahren … weiterlesen