5A.40/2007: Rechtsschutzinteresse bei Insolvenzerklärung: SchKG 230 (amtl. Publ.)

Nach der Recht­sprechung des BGer beste­ht auch im Ver­fahren der Insol­ven­z­erk­lärung i.S.v. SchKG 191 ein Anspruch auf unent­geltliche Recht­spflege, solange der Schuld­ner bedürftig und sein Rechts­begehren nicht aus­sicht­s­los ist.  Wie das BGer im vor­liegen­den (zur amtl. Publ. bes­timmten) Urteil entsch­ied, fehlt das Rechtss­chutz­in­ter­esse an einem Antrag nach SchKG 191, wenn der Konkurs man­gels Aktiv­en (SchKG 230) … weit­er­lesen

5A.134/2007: Arrest als vorsorgliche Massnahme (amtl. Publ.)

Ein Arrest ist eine (super-)provisorische (Sicherungs-)Massnahme und als solche durch das BGer nur mit beschränk­ter Kog­ni­tion über­prüf­bar (BGG 98). Die Rechtsab­wen­dung erfol­gt nicht vom Amtes wegen, son­dern nur auf entsprechende Rüge hin (BGG 106). Die von Vis­ch­er Recht­san­wälte betriebene Seite www.arrestpraxis.ch führt neben diesem Entscheid eine Rei­he weit­er­er Entschei­de zum Arrestrecht auf. Vgl. dazu auch den … weit­er­lesen