Die Begrenzung des Fahrkostenabzuges auf 3000 Franken pro Person hat Auswirkungen auf über 30 Prozent der erwerbstätigen Steuerpflichtigen.
Das ist das Resultat einer Analyse der Eidgenössischen Steuerverwaltung (nur in Französisch), welche insbesondere die folgenden Fragen beantwortet:
- Wie viele Steuerpflichtige machen einen Fahrkostenabzug von mehr als 3000 Franken geltend?
- Wie hoch ist der Fahrkostenabzug dieser Steuerpflichtigen?
- Um wie viel steigt deren Steuerbelastung aufgrund der Begrenzung der Abzugsfähigkeit?
- Sind die Randgemeinden besonders betroffen?