Im Entscheid 4A_605/2024 vom 22. April 2025 (zur Publikation vorgesehen) setzte sich das Bundesgericht mit der Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips im Rahmen von Beschwerden gegen Schiedsentscheide auseinander. Es stellte fest, dass das Öffentlichkeitsprinzip auch in Schiedssachen gelte. Jedoch dürfe der besonderen Interessenlage in Schiedsverfahren durch eine weniger strenge Handhabung der Ausnahmeregelung Rechnung getragen werden.