4A_605/2024: Öffentlichkeitsprinzip bei Beschwerden gegen Schiedsentscheide (amtl. Publ.)

Im Entscheid 4A_605/2024 vom 22. April 2025 (zur Pub­lika­tion vorge­se­hen) set­zte sich das Bun­des­gericht mit der Anwen­dung des Öffentlichkeit­sprinzips im Rah­men von Beschw­er­den gegen Schied­sentschei­de auseinan­der. Es stellte fest, dass das Öffentlichkeit­sprinzip auch in Schiedssachen gelte. Jedoch dürfe der beson­deren Inter­essen­lage in Schiedsver­fahren durch eine weniger strenge Hand­habung der Aus­nah­meregelung Rech­nung getra­gen werden.

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