Im Entscheid 4A_605/2024 vom 22. April 2025 (zur Publikation vorgesehen) setzte sich das Bundesgericht mit der Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips im Rahmen von Beschwerden gegen Schiedsentscheide auseinander. Es stellte fest, dass das Öffentlichkeitsprinzip auch in Schiedssachen gelte. Jedoch dürfe der besonderen Interessenlage in Schiedsverfahren durch eine weniger strenge Handhabung der Ausnahmeregelung Rechnung getragen werden.
Francesca Borio
4A_46/2024: Revision eines Schiedsentscheids: Zulässigkeit von nach dem Schiedsentscheid entstandenen Beweismitteln, die sich auf vor dem Schiedsentscheid ereignete Tatsachen beziehen (amtl. Publ.)
Im Entscheid 4A_46/2024 vom 17. April 2025 (zur Publikation vorgesehen) befasste sich das Bundesgericht in einem Revisionsverfahren mit der Frage der Zulässigkeit eines Beweismittels, das nach dem Schiedsentscheid entstanden ist, sich aber ausschliesslich auf Tatsachen bezieht, die sich bereits zuvor ereignet haben. Es hielt fest, dass solche Beweismittel der Revision nach Art. 190a lit. a Abs. 1 IPRG nicht zugänglich sind.
4A_466/2023: Zuständigkeit des Schiedsgerichts zur Beurteilung der Investorenklage eines Doppelstaatsangehörigen (amtl. Publ.)
Im Entscheid 4A_466/2023 vom 6. Februar 2025 (zur Publikation vorgesehen) befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob ein Investor mit doppelter Staatsangehörigkeit (Spanien-Venezuela) ein Investitionsschiedsverfahren gegen einen seiner beiden Heimatstaaten (Venezuela) einleiten könne. Das Bundesgericht bestätigte die Einschätzung des Schiedsgerichts, wonach die dominante und effektive Staatsangehörigkeit des Klägers die venezolanische sei, und es sich daher zu Recht für unzuständig erklärt hatte.
4A_163/2023, 4A_490/2023: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ernennung eines Schiedsrichters durch den juge d’appui gestützt auf die Notzuständigkeit (amtl. Publ.)
Im Entscheid 4A_163/2023, 4A_490/2023 vom 16. Januar 2025 (zur Publikation vorgesehen) bestätigte das Bundesgericht, dass eine Beschwerde direkt ans Bundesgericht gegen die Ernennung eines Schiedsrichters durch den juge d’appui im Falle eines forum necessitatis aufgrund der aussergewöhnlichen Umstände zulässig sei. Ebenso befand es, dass das erstinstanzliche Gericht durch die Ernennung der Schiedsrichter mangels schriftlicher Zustimmung des Staates zur Schiedsvereinbarung die staatliche Immunität von der Gerichtsbarkeit verletzt habe.
4A_136/2024: Bestätigung der Dopingsperre einer fünfzehnjährigen Eiskunstläuferin (amtl. Publ.)
Im Entscheid 4A_136/2024 vom 5. September 2024 (zur Publikation vorgesehen) bestätigte das Bundesgericht die vierjährige Sperre einer fünfzehnjährigen Eiskunstläuferin wegen eines Verstosses gegen die Anti-Doping-Bestimmungen. Das Bundesgericht wies die Rügen zur fehlenden Zustimmung zur Schiedsklausel sowie zur Schiedsunfähigkeit zurück und stellte fest, dass keine Verletzung des materiellen ordre public vorlag, weil das junge Alter der Athletin keine mildere Strafe rechtfertigte.