ICC Dispute Resolution Statistics 2024: Erneut starke Zahlen für die Schweiz

Die ICC hat kür­zlich ihre Dis­pute Res­o­lu­tion Sta­tis­tics für das Jahr 2024 veröf­fentlicht. Auch in diesem Jahr zählt die Schweiz sowohl in Bezug auf den Ver­fahren­sort, das anwend­bare Recht als auch auf die Nation­al­ität der einge­set­zten Schied­srich­terIn­nen zu den führen­den Schiedsstandorten.

Die ICC verze­ich­nete im Jahr 2024 ins­ge­samt 841 neue Fälle. Wie in den Vor­jahren stammte der Grossteil der Stre­it­igkeit­en aus dem Bau-/In­ge­nieur­we­sen und dem Energiesek­tor, die zusam­men 44 % aller Ver­fahren aus­macht­en: 193 Fälle (23,2 %) ent­fie­len auf den Bausek­tor, 170 Fälle (20,5 %) auf den Energiesektor.

Für die Schweiz sind ins­beson­dere fol­gende Sta­tis­tiken hervorzuheben:

  • Mit 83 Ver­fahren behauptet die Schweiz weltweit den drit­ten Platz unter den beliebtesten Schiedssitzen im Rah­men von ICC-Ver­fahren. Genf und Zürich allein waren Schau­platz von 11,3 % aller ICC-Schiedsverfahren.
  • Schweiz­er Recht kam in 60 Ver­fahren zur Anwen­dung und gehörte damit zu den drei am häu­fig­sten gewählten Ver­tragsrecht­en. Es war zugle­ich erneut das am häu­fig­sten gewählte Recht aus einem zivil­rechtlichen Rechtskreis.
  • Bei der Ernen­nung von Schied­srich­terIn­nen belegte die Schweiz den vierten Rang: In 97 Ver­fahren wur­den Schied­srich­terIn­nen mit schweiz­erisch­er Staat­sange­hörigkeit ernan­nt. Dies entspricht einem Anteil von 6,8 % aller Ernen­nun­gen weltweit.

Diese Zahlen bestäti­gen, dass sich die Schweiz als ver­lässlich­er Schied­sort mit einem schieds­fre­undlichen Rechtssys­tem etabliert hat, das effiziente und flex­i­ble Ver­fahren ermöglicht. Das schweiz­erische Ver­tragsrecht ist stark von der Parteiau­tonomie geprägt und bietet Unternehmen eine hohe Gestal­tungs­frei­heit. Hinzu kommt ein bre­ites Ange­bot an qual­i­fizierten und häu­fig mehrsprachi­gen Schied­srich­terIn­nen, die über fundierte rechtsver­gle­ichende Exper­tise ver­fü­gen, was bei gren­züber­schre­i­t­en­den Stre­it­igkeit­en von Vorteil ist.

2024 war zudem ein Reko­rd­jahr für die Ernen­nung von Schied­srich­terin­nen. So ent­fie­len 46% der Ernen­nun­gen durch den ICC-Gericht­shof (sei es direkt oder auf Vorschlag nationaler Komi­tees) auf Frauen. Ins­ge­samt wur­den 290 Frauen aus 63 Juris­dik­tio­nen ernan­nt (2023: 269). Der Frauenan­teil lag bei Einzelschied­srich­terin­nen bei 43 % und bei Vor­sitzen­den bei 36 % (2020: 36 % bzw. 27 %). Diese Entwick­lung unter­stre­icht die Bemühun­gen der Schieds­ge­mein­schaft, die Geschlechter­vielfalt in der Schieds­gerichts­barkeit weit­er zu fördern.

Ins­ge­samt bestäti­gen die ICC Sta­tis­tiken für das Jahr 2024 ein­mal mehr die Rel­e­vanz der Schieds­gerichts­barkeit als beliebtes Stre­it­bei­le­gungsin­stru­ment und zeigen zugle­ich, dass die Schweiz weit­er­hin eine führende Rolle in der inter­na­tionalen Schieds­gerichts­barkeit einnimmt.