Die ICC hat kürzlich ihre Dispute Resolution Statistics für das Jahr 2024 veröffentlicht. Auch in diesem Jahr zählt die Schweiz sowohl in Bezug auf den Verfahrensort, das anwendbare Recht als auch auf die Nationalität der eingesetzten SchiedsrichterInnen zu den führenden Schiedsstandorten.
Die ICC verzeichnete im Jahr 2024 insgesamt 841 neue Fälle. Wie in den Vorjahren stammte der Grossteil der Streitigkeiten aus dem Bau-/Ingenieurwesen und dem Energiesektor, die zusammen 44 % aller Verfahren ausmachten: 193 Fälle (23,2 %) entfielen auf den Bausektor, 170 Fälle (20,5 %) auf den Energiesektor.
Für die Schweiz sind insbesondere folgende Statistiken hervorzuheben:
- Mit 83 Verfahren behauptet die Schweiz weltweit den dritten Platz unter den beliebtesten Schiedssitzen im Rahmen von ICC-Verfahren. Genf und Zürich allein waren Schauplatz von 11,3 % aller ICC-Schiedsverfahren.
- Schweizer Recht kam in 60 Verfahren zur Anwendung und gehörte damit zu den drei am häufigsten gewählten Vertragsrechten. Es war zugleich erneut das am häufigsten gewählte Recht aus einem zivilrechtlichen Rechtskreis.
- Bei der Ernennung von SchiedsrichterInnen belegte die Schweiz den vierten Rang: In 97 Verfahren wurden SchiedsrichterInnen mit schweizerischer Staatsangehörigkeit ernannt. Dies entspricht einem Anteil von 6,8 % aller Ernennungen weltweit.
Diese Zahlen bestätigen, dass sich die Schweiz als verlässlicher Schiedsort mit einem schiedsfreundlichen Rechtssystem etabliert hat, das effiziente und flexible Verfahren ermöglicht. Das schweizerische Vertragsrecht ist stark von der Parteiautonomie geprägt und bietet Unternehmen eine hohe Gestaltungsfreiheit. Hinzu kommt ein breites Angebot an qualifizierten und häufig mehrsprachigen SchiedsrichterInnen, die über fundierte rechtsvergleichende Expertise verfügen, was bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten von Vorteil ist.
2024 war zudem ein Rekordjahr für die Ernennung von Schiedsrichterinnen. So entfielen 46% der Ernennungen durch den ICC-Gerichtshof (sei es direkt oder auf Vorschlag nationaler Komitees) auf Frauen. Insgesamt wurden 290 Frauen aus 63 Jurisdiktionen ernannt (2023: 269). Der Frauenanteil lag bei Einzelschiedsrichterinnen bei 43 % und bei Vorsitzenden bei 36 % (2020: 36 % bzw. 27 %). Diese Entwicklung unterstreicht die Bemühungen der Schiedsgemeinschaft, die Geschlechtervielfalt in der Schiedsgerichtsbarkeit weiter zu fördern.
Insgesamt bestätigen die ICC Statistiken für das Jahr 2024 einmal mehr die Relevanz der Schiedsgerichtsbarkeit als beliebtes Streitbeilegungsinstrument und zeigen zugleich, dass die Schweiz weiterhin eine führende Rolle in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit einnimmt.