4A_46/2024: Revision eines Schiedsentscheids: Zulässigkeit von nach dem Schiedsentscheid entstandenen Beweismitteln, die sich auf vor dem Schiedsentscheid ereignete Tatsachen beziehen (amtl. Publ.)

Im Entscheid 4A_46/2024 vom 17. April 2025 (zur Pub­lika­tion vorge­se­hen) befasste sich das Bun­des­gericht in einem Revi­sionsver­fahren mit der Frage der Zuläs­sigkeit eines Beweis­mit­tels, das nach dem Schied­sentscheid ent­standen ist, sich aber auss­chliesslich auf Tat­sachen bezieht, die sich bere­its zuvor ereignet haben. Es hielt fest, dass solche Beweis­mit­tel der Revi­sion nach Art. 190a lit. a Abs. 1 IPRG nicht zugänglich sind.

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