Die Stiftung Schweizer Sportgericht (nachfolgend: “Schweizer Sportgericht”) hat am 1. Juli 2024 die Geschäftstätigkeit der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (nachfolgend “DK”) übernommen und ist seither für die Beurteilung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Doping- und Ethikverstössen im Schweizer Sport zuständig. In den vier Entscheiden (SSG 2024/E/6; SSG 2024/E/7; SSG 2024/E/11 und SSG 2024/E/12) hat sich das Schweizer Sportgericht eingehend mit seiner Zuständigkeit und der Abgrenzung seiner Aufgaben gegenüber der Stiftung Swiss Sport Integrity (nachfolgend “SSI”) auseinandergesetzt.
Zuständigkeit
4A_466/2023: Zuständigkeit des Schiedsgerichts zur Beurteilung der Investorenklage eines Doppelstaatsangehörigen (amtl. Publ.)
Im Entscheid 4A_466/2023 vom 6. Februar 2025 (zur Publikation vorgesehen) befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob ein Investor mit doppelter Staatsangehörigkeit (Spanien-Venezuela) ein Investitionsschiedsverfahren gegen einen seiner beiden Heimatstaaten (Venezuela) einleiten könne. Das Bundesgericht bestätigte die Einschätzung des Schiedsgerichts, wonach die dominante und effektive Staatsangehörigkeit des Klägers die venezolanische sei, und es sich daher zu Recht für unzuständig erklärt hatte.