Im Entscheid 2C_512/2023 vom 5. Juni 2024 urteilte das Bundesgericht über das fristauslösende Moment für die Anfechtung der Zuschlagserteilung an eine andere Anbieterin.
Im Entscheid 2C_512/2023 vom 5. Juni 2024 urteilte das Bundesgericht über das fristauslösende Moment für die Anfechtung der Zuschlagserteilung an eine andere Anbieterin.