4A_466/2023: Zuständigkeit des Schiedsgerichts zur Beurteilung der Investorenklage eines Doppelstaatsangehörigen (amtl. Publ.)

Im Entscheid 4A_466/2023 vom 6. Feb­ru­ar 2025 (zur Pub­lika­tion vorge­se­hen) befasste sich das Bun­des­gericht mit der Frage, ob ein Investor mit dop­pel­ter Staat­sange­hörigkeit (Spanien-Venezuela) ein Investi­tion­ss­chiedsver­fahren gegen einen sein­er bei­den Heimat­staat­en (Venezuela) ein­leit­en könne. Das Bun­des­gericht bestätigte die Ein­schätzung des Schieds­gerichts, wonach die dom­i­nante und effek­tive Staat­sange­hörigkeit des Klägers die vene­zolanis­che sei, und es sich daher zu Recht für unzuständig erk­lärt hatte.

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