4A_523/2025 (frz.): Kostenvorschuss — Die Nachfrist gemäss Art. 101 Abs. 3 ZPO muss zwingend gewährt werden
Im Urteil 4A_523/2025 vom 26. April 2026 hat das Bundesgericht klargestellt, dass die Nachfrist gemäss Art. 101 Abs. 3 ZPO zwingend gewährt werden muss – auch wenn zuvor bereits eine als «letzte Fristverlängerung» bezeichnete Frist angesetzt wurde. Die Bezeichnung als «ultime délai» schliesst die Gewährung einer Nachfrist nicht zum Vornherein aus. Sachverhalt Die Beklagte reichte in … weiterlesen