Im Entscheid 4A_163/2023, 4A_490/2023 vom 16. Januar 2025 (zur Publikation vorgesehen) bestätigte das Bundesgericht, dass eine Beschwerde direkt ans Bundesgericht gegen die Ernennung eines Schiedsrichters durch den juge d’appui im Falle eines forum necessitatis aufgrund der aussergewöhnlichen Umstände zulässig sei. Ebenso befand es, dass das erstinstanzliche Gericht durch die Ernennung der Schiedsrichter mangels schriftlicher Zustimmung des Staates zur Schiedsvereinbarung die staatliche Immunität von der Gerichtsbarkeit verletzt habe.