BGer 5A_564/2023, 5A_582/2023 vom 26. Oktober 2023: Erbenvertretung — Anordnung und Vergütungsfragen
In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht detailliert zum Institut der Erbenvertretung nach Art. 602 Abs. 3 ZGB (E. 2.). Die Einsetzung einer Erbenvertretung gilt als vorsorgliche Massnahme nach Art. 98 BGG und kann daher vor Bundesgericht einzig auf die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden. Das Bundesgericht verneinte eine willkürliche Ermessensausübung der Vorinstanz, welche bei der … weiterlesen