Modernisierung der Familienstiftung als Alternative zum Schweizer Trust: Rechtskommission des Ständerats tritt auf die Motion von Thierry Burkhart ein

Die Recht­skom­mis­sion des Stän­der­ates beantragte in ihrer Sitzung vom 7. Novem­ber 2023 die Annahme der Motion von Thier­ry Burkart “Die Schweiz­er Fam­i­lien­s­tiftung stärken. Ver­bot der Unter­haltss­tiftung aufheben”.

Die Recht­skom­mis­sion unter­stützt damit den Antrag des Bun­desrates, die Motion “Ein­führung des Trusts in die schweiz­erische Recht­sor­d­nung” abzuschreiben. Der Bun­desrat hat­te dem Par­la­ment die Abschrei­bung der Motion zur Ein­führung eines Schweiz­er Trusts vorgeschla­gen, nach­dem der Voren­twurf im Vernehm­las­sungsver­fahren vor allem wegen der steuer­lichen Regelung deut­lich abgelehnt wurde (Medi­en­mit­teilung vom 15.09.2023).

Die Motion von Thier­ry Burkart sieht die Aufhe­bung des Ver­bots von Unter­haltss­tiftun­gen vor (Art. 335 ZGB). Aktuell ist die Fam­i­lien­s­tiftung nahezu tot­er Buch­stabe, weil Fam­i­lien­s­tiftun­gen keine Auss­chüt­tun­gen zu Unter­halt­szweck­en vornehmen dür­fen. Auss­chüt­tun­gen dür­fen gemäss dem Geset­zeswort­laut einzig der Erziehung, Ausstat­tung und Unter­stützung von Ange­höri­gen oder ähn­lichen Zweck­en dienen (Art. 335 ZGB). Das Bun­des­gericht hat in BGE 71 I 265 reine Unter­halts- oder Genusss­tiftun­gen, welche voraus­set­zungs­los der Bestre­itung des all­ge­meinen Leben­sun­ter­haltes dienen, für unzuläs­sig erk­lärt und diese restrik­tive Prax­is wieder­holt bestätigt (siehe für eine detail­lierte Analyse z.B. Gutzwiller, Die Zuläs­sigkeit der schweiz­erischen Unter­haltss­tiftung, in: AJP 2010, S. 1559 ff.).

Im schweiz­erischen Recht fehlt somit ein tauglich­es Instru­ment für die famil­iäre Ver­mö­gens- und Nach­lass­pla­nung. Für die langfristige Weit­er­gabe von Fam­i­lien­ver­mö­gen auf spätere Gen­er­a­tio­nen wird daher oft auf angel­säch­sis­che Trusts oder aus­ländis­che (ins­beson­dere liecht­en­steinis­che) Fam­i­lien­s­tiftun­gen aus­gewichen. Da der Ein­führung eines Schweiz­er Trusts kein Erfolg beschieden war, ist die Bele­bung des beste­hen­den Insti­tuts der Fam­i­lien­s­tiftung grund­sät­zlich zu begrüssen. Die Motion von Thier­ry Burkhart hebt her­vor, dass damit einem Abfluss von Ver­mö­gen ins Aus­land ent­ge­gengewirkt und eine Auf­sicht durch Schweiz­er Behör­den gewährleis­tet wer­den kön­nte. Siehe zu weit­eren Hin­ter­grün­den auch die Analyse von Prof. Andrea Opel (NZZ vom 6. Juli 2022).