Die Rechtskommission des Ständerates beantragte in ihrer Sitzung vom 7. November 2023 die Annahme der Motion von Thierry Burkart “Die Schweizer Familienstiftung stärken. Verbot der Unterhaltsstiftung aufheben”.
Die Rechtskommission unterstützt damit den Antrag des Bundesrates, die Motion “Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung” abzuschreiben. Der Bundesrat hatte dem Parlament die Abschreibung der Motion zur Einführung eines Schweizer Trusts vorgeschlagen, nachdem der Vorentwurf im Vernehmlassungsverfahren vor allem wegen der steuerlichen Regelung deutlich abgelehnt wurde (Medienmitteilung vom 15.09.2023).
Die Motion von Thierry Burkart sieht die Aufhebung des Verbots von Unterhaltsstiftungen vor (Art. 335 ZGB). Aktuell ist die Familienstiftung nahezu toter Buchstabe, weil Familienstiftungen keine Ausschüttungen zu Unterhaltszwecken vornehmen dürfen. Ausschüttungen dürfen gemäss dem Gesetzeswortlaut einzig der Erziehung, Ausstattung und Unterstützung von Angehörigen oder ähnlichen Zwecken dienen (Art. 335 ZGB). Das Bundesgericht hat in BGE 71 I 265 reine Unterhalts- oder Genussstiftungen, welche voraussetzungslos der Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhaltes dienen, für unzulässig erklärt und diese restriktive Praxis wiederholt bestätigt (siehe für eine detaillierte Analyse z.B. Gutzwiller, Die Zulässigkeit der schweizerischen Unterhaltsstiftung, in: AJP 2010, S. 1559 ff.).
Im schweizerischen Recht fehlt somit ein taugliches Instrument für die familiäre Vermögens- und Nachlassplanung. Für die langfristige Weitergabe von Familienvermögen auf spätere Generationen wird daher oft auf angelsächsische Trusts oder ausländische (insbesondere liechtensteinische) Familienstiftungen ausgewichen. Da der Einführung eines Schweizer Trusts kein Erfolg beschieden war, ist die Belebung des bestehenden Instituts der Familienstiftung grundsätzlich zu begrüssen. Die Motion von Thierry Burkhart hebt hervor, dass damit einem Abfluss von Vermögen ins Ausland entgegengewirkt und eine Aufsicht durch Schweizer Behörden gewährleistet werden könnte. Siehe zu weiteren Hintergründen auch die Analyse von Prof. Andrea Opel (NZZ vom 6. Juli 2022).