Die WAK‑N unterstützt die die Motion Lombardi (12.3637), “Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten” mit 17 zu 7 Stimmen, weil sich mit der Harmonisierung der Ladenöffnungszeiten im Detailhandel der Einkaufstourismus einschränken lasse, der im Zuge der Frankenstärkung zugenommen habe. Ferner entspreche eine “massvolle Verlängerung der Öffnungszeiten” einem Bedürfnis der heutigen Konsumgesellschaft. Kantonale Feiertage sollen von der Harmonisierung jedoch ausgenommen sein. Vgl. dazu die Medienmitteilung.
Der Text der Motion lautet wie folgt:
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Binnenmarktgesetzes und gegebenenfalls weiterer Gesetze zu unterbreiten, sodass im Rahmen der Wachstumspolitik auf nationaler Ebene die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag für alle Detailhandelsbetriebe im Sinne eines Mindeststandards wie folgt teilharmonisiert werden: von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr. Alternativ wäre eine Gesetzgebung aufgrund der gewerbepolizeilichen Kompetenz des Bundes (Art. 95 der Bundesverfassung) zu prüfen. Die kantonale Hoheit zur weiter gehenden Legiferierung innerhalb des Arbeitsgesetzes soll gewahrt bleiben.