Die Verjährungsfristen für sog. “grosse Wirtschaftsdelikte” werden verlängert. Der Nationalrat hat am 3. März 2010 stillschweigend eine entsprechende Motion (08.3930) im Einverständnis mit dem Bundesrat gutgeheissen, nachdem bereits der Ständerat am 12. März 2009 zugestimmt hatte. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt.