Nachdem der Entwurf des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) vom Nationalrat bereits in der Herbstsession angenommen worden war, hat der Ständerat als Zweitrat den rechtlichen Grundlagen zum AIA gestern mit minimalen Anpassungen zugestimmt.
Chancenlos war im Ständerat dagegen die Steueramnestie, welche der Nationalrat auf Antrag von Fabio Regazzi (CVP/TI; betr. Art. 40 E‑AIAG zur Änderung von Art. 205 d DBG) anlässlich der Beratung vom 16. Sept. 2015 überraschend in die Vorlage eingebaut hatte. Die kleine Kammer sprach sich gestern deutlich mit 37 zu 7 Stimmen dagegen aus. Der Nationalrat hatte mit dieser Amnestie den Anreiz zur Selbstanzeige für eine befristete Dauer von 2 Jahren erhöhen wollen. Nachsteuern hätten während jener Zeit nur für fünf anstatt 10 Jahre bezahlt werden müssen.
Kontrovers wurden die Strafbestimmungen des AIA-Gesetzes diskutiert:
“Der Ständerat folgte am Ende dem Nationalrat: Nur wer einer Bank vorsätzlich falsche Auskünfte erteilt, soll bestraft werden. Der Bundesrat hatte auch fahrlässige Selbstauskünfte bestrafen wollen. Bankmitarbeitende sollen nach dem Willen des Parlaments ebenfalls nur bestraft werden können, wenn sie vorsätzlich Melde- und Sorgfaltspflichten verletzen.” (aus der Medienmitteilung)
- Medienmitteilung der Bundesversammlung vom 2. Dez. 2015 mit weiteren Informationen;
- Wortprotokoll SR, Sitzung 2. Dez. 2015 betr. AIA‑G;
- Swissblawg vom 9. Jun. 2015 betr. AIA-Vorlagen;
- NZZ-online vom 2. Dez. 2015.