Eidg. Räte: AIA-Gesetz (im Wesentlichen) angenommen | Ständerat lehnt Steueramnestie ab

Nach­dem der Entwurf des Bun­des­ge­set­zes über den inter­na­tionalen automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tausch in Steuer­sachen (AIA-Gesetz) vom Nation­al­rat bere­its in der Herb­st­ses­sion angenom­men wor­den war, hat der Stän­der­at als Zweitrat den rechtlichen Grund­la­gen zum AIA gestern mit min­i­malen Anpas­sun­gen zugestimmt.

Chan­cen­los war im Stän­der­at dage­gen die Steuer­amnestie, welche der Nation­al­rat auf Antrag von Fabio Regazzi (CVP/TI; betr. Art. 40 E‑AIAG zur Änderung von Art. 205 d DBG) anlässlich der Beratung vom 16. Sept. 2015 über­raschend in die Vor­lage einge­baut hat­te. Die kleine Kam­mer sprach sich gestern deut­lich mit 37 zu 7 Stim­men dage­gen aus. Der Nation­al­rat hat­te mit dieser Amnestie den Anreiz zur Selb­stanzeige für eine befris­tete Dauer von 2 Jahren erhöhen wollen. Nach­s­teuern hät­ten während jen­er Zeit nur für fünf anstatt 10 Jahre bezahlt wer­den müssen.

Kon­tro­vers wur­den die Straf­bes­tim­mungen des AIA-Geset­zes diskutiert: 

“Der Stän­der­at fol­gte am Ende dem Nation­al­rat: Nur wer ein­er Bank vorsät­zlich falsche Auskün­fte erteilt, soll bestraft wer­den. Der Bun­desrat hat­te auch fahrläs­sige Selb­stauskün­fte bestrafen wollen. Bankmi­tar­bei­t­ende sollen nach dem Willen des Par­la­ments eben­falls nur bestraft wer­den kön­nen, wenn sie vorsät­zlich Melde- und Sorgfalt­spflicht­en ver­let­zen.” (aus der Medienmitteilung)