Am 28. Januar 2014 hatte sich die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK‑N) in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 9 Stimmen gegen die Vorlage zur Revision des Kartellgesetzes ausgesprochen, nachdem die kritischen Punkte der Vorlage bereits in den vorangehenden Einzelabstimmungen abgelehnt worden waren, namentlich das in Art. 5 KG geplante Teilkartellverbot sowie die mit Art. 7a KG neu vorgeschlagene Bestimmung gegen Preisdifferenzierungen durch Lieferanten im Ausland zum Nachteil von Schweizer Abnehmern. Die Ablehnung in der Gesamtabstimmung kam formell einem Antrag an den Nationalrat gleich, auf die Kartellgesetzrevision nicht einzutreten.
In seiner Session vom 6. März 2014 ist der Nationalrat nun nach einer rund zweistündigen Debatte dem Antrag der WAK‑N gefolgt und hat mit 106 zu 77 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) entschieden, auf die Vorlage zur Revision des Kartellgesetzes nicht einzutreten. Das Geschäft geht damit zurück in den Ständerat, der allerdings aufgrund des Nichteintretensentscheides des Nationalrates keine materielle Beratung mehr durchführen kann. Der Ständerat könnte nur noch seine Vorlage bestätigen und das Geschäft wieder an den Nationalrat zurückreichen oder aber ebenfalls das Nichteintreten beschliessen — was ein Scheitern der Kartellgesetzrevision bedeuten würde.