Kartellgesetzrevision: Nationalrat beschliesst Nichteintreten

Am 28. Jan­u­ar 2014 hat­te sich die Kom­mis­sion Wirtschaft und Abgaben des Nation­al­rates (WAK‑N) in der Gesamtab­stim­mung mit 16 zu 9 Stim­men gegen die Vor­lage zur Revi­sion des Kartellge­set­zes aus­ge­sprochen, nach­dem die kri­tis­chen Punk­te der Vor­lage bere­its in den vor­ange­hen­den Einze­lab­stim­mungen abgelehnt wor­den waren, namentlich das in Art. 5 KG geplante Teilka­rtel­lver­bot sowie die mit Art. 7a KG neu vorgeschla­gene Bes­tim­mung gegen Preis­d­if­feren­zierun­gen durch Liefer­an­ten im Aus­land zum Nachteil von Schweiz­er Abnehmern. Die Ablehnung in der Gesamtab­stim­mung kam formell einem Antrag an den Nation­al­rat gle­ich, auf die Kartellge­set­zre­vi­sion nicht einzutreten.

In sein­er Ses­sion vom 6. März 2014 ist der Nation­al­rat nun nach ein­er rund zweistündi­gen Debat­te dem Antrag der WAK‑N gefol­gt und hat mit 106 zu 77 Stim­men (bei 4 Enthal­tun­gen) entsch­ieden, auf die Vor­lage zur Revi­sion des Kartellge­set­zes nicht einzutreten. Das Geschäft geht damit zurück in den Stän­der­at, der allerd­ings auf­grund des Nichtein­tretensentschei­des des Nation­al­rates keine materielle Beratung mehr durch­führen kann. Der Stän­der­at kön­nte nur noch seine Vor­lage bestäti­gen und das Geschäft wieder an den Nation­al­rat zurück­re­ichen oder aber eben­falls das Nichtein­treten beschliessen — was ein Scheit­ern der Kartellge­set­zre­vi­sion bedeuten würde.