Die Revision des Kartellgesetzes hat in der Tagung der Kommission Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK‑N) vom 18. und 19. August 2014 in Bern eine weitere Wende erfahren. Die WAK‑N hat die Revision des Kartellgesetzes — entgegen der ersten Lesung — zwar befürwortet, die Vorlage des Ständerates aber in wichtigen Punkten geändert.
Insbesondere lehnt die WAK das vorgeschlagene Teilkartellverbot ab, zudem soll anstelle des vom Ständerat vorgeschlagenen Art. 7a KG betreffend die unzulässige Behinderung des Einkaufs im Ausland die relative Marktmacht ausdrücklich im Gesetz normiert werden:
- Teilkartellverbot: Die WAK‑N hat im Bereich der heutigen Vermutungstatbestände von Art. 5 Abs. 3 und 4 KG die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung von Teilkartellverboten erneut abgelehnt und sich dafür ausgesprochen, an der aktuell geltenden Regelung festzuhalten (diesmal mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Sie erachtet das geltende Recht aufgrund der jüngsten Gerichtsentscheide als genügend. In der letztjährigen Detailberatung wurde die Ablehnung von der Mehrheit der WAK‑N mitunter noch mit der fehlenden Systemkonformität von Teilkartellverboten sowie mit der Befürchtung volkswirtschaftlich unerwünschter Auswirkungen einer neu alleine zu Lasten der Unternehmen verteilten Beweislast begründet (siehe hier).
- Art. 7a KG: Die vom Ständerat vorgeschlagene Regelung betreffend die unzulässige Behinderung des Einkaufs im Ausland hält die WAK‑N für impraktikabel. Sie hat den Vorschlag daher mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen erneut abgelehnt. Dem Vorschlag des Ständerates zufolge hätte ein neu zu schaffender Art. 7a KG in Zukunft die Verweigerung oder Behinderung von Lieferungen in die Schweiz durch ausländische Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen für unzulässig erklärt. Dies auch ohne Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung (siehe hier). Die WAK‑N schlägt im Sinne einer Kompromisslösung allerdings neu vor, anstelle des Art. 7a KG die relative Marktmacht ausdrücklich im Gesetz zu verankern.
- Institutionen: Die WAK‑N spricht sich mit Bezug auf die institutionelle Reform mit knapper Mehrheit (13 zu 12 Stimmen) für eine aus 7 unabhängigen Sachverständigen bestehende Wettbewerbskommission (WEKO) aus. Sie hat dabei den Antrag für eine 11-köpfige WEKO, der auch Mitglieder aus der Wirtschaft angehört hätten, abgelehnt.
Nach dem Nichteintretensentscheid des Nationalrates in der Frühjahrssession (siehe hier) und dem Entscheid des Ständerates vom 5. Juni 2014, an seinem Eintretensbeschluss festzuhalten, musste die WAK‑N den Gesetzesentwurf erneut prüfen. Anders als in der ersten Lesung hat die WAK‑N den Entwurf in der Gesamtabstimmung genehmigt (Eintreten mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die Revision des Kartellgesetzes soll nun in der Herbstsession im Nationalrat behandelt werden.
Weitere Informationen: Medienmitteilung der WAK‑N vom 19. August 2014 (HTML).