WAK‑N befürwortet Revision des Kartellgesetzes, relative Marktmacht

Die Revi­sion des Kartellge­set­zes hat in der Tagung der Kom­mis­sion Wirtschaft und Abgaben des Nation­al­rates (WAK‑N) vom 18. und 19. August 2014 in Bern eine weit­ere Wende erfahren. Die WAK‑N hat die Revi­sion des Kartellge­set­zes — ent­ge­gen der ersten Lesung — zwar befür­wortet, die Vor­lage des Stän­der­ates aber in wichti­gen Punk­ten geändert.

Ins­beson­dere lehnt die WAK das vorgeschla­gene Teilka­rtel­lver­bot ab, zudem soll anstelle des vom Stän­der­at vorgeschla­ge­nen Art. 7a KG betr­e­f­fend die unzuläs­sige Behin­derung des Einkaufs im Aus­land die rel­a­tive Mark­t­macht aus­drück­lich im Gesetz normiert werden:

  • Teilka­rtel­lver­bot: Die WAK‑N hat im Bere­ich der heuti­gen Ver­mu­tungstatbestände von Art. 5 Abs. 3 und 4 KG die vom Bun­desrat vorgeschla­gene Ein­führung von Teilka­rtel­lver­boten erneut abgelehnt und sich dafür aus­ge­sprochen, an der aktuell gel­tenden Regelung festzuhal­ten (dies­mal mit 13 zu 9 Stim­men bei 2 Enthal­tun­gen). Sie erachtet das gel­tende Recht auf­grund der jüng­sten Gericht­sentschei­de als genü­gend. In der let­ztjähri­gen Detail­ber­atung wurde die Ablehnung von der Mehrheit der WAK‑N mitunter noch mit der fehlen­den Sys­temkon­for­mität von Teilka­rtel­lver­boten sowie mit der Befürch­tung volk­swirtschaftlich uner­wün­schter Auswirkun­gen ein­er neu alleine zu Las­ten der Unternehmen verteil­ten Beweis­last begrün­det (siehe hier).
  • Art. 7a KG: Die vom Stän­der­at vorgeschla­gene Regelung betr­e­f­fend die unzuläs­sige Behin­derung des Einkaufs im Aus­land hält die WAK‑N für imprak­tik­a­bel. Sie hat den Vorschlag daher mit 14 zu 8 Stim­men bei 3 Enthal­tun­gen erneut abgelehnt. Dem Vorschlag des Stän­der­ates zufolge hätte ein neu zu schaf­fend­er Art. 7a KG in Zukun­ft die Ver­weigerung oder Behin­derung von Liefer­un­gen in die Schweiz durch aus­ländis­che Unternehmen unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen für unzuläs­sig erk­lärt. Dies auch ohne Vor­liegen ein­er mark­t­be­herrschen­den Stel­lung (siehe hier). Die WAK‑N schlägt im Sinne ein­er Kom­pro­miss­lö­sung allerd­ings neu vor, anstelle des Art. 7a KG die rel­a­tive Mark­t­macht aus­drück­lich im Gesetz zu ver­ankern.
  • Insti­tu­tio­nen: Die WAK‑N spricht sich mit Bezug auf die insti­tu­tionelle Reform mit knap­per Mehrheit (13 zu 12 Stim­men) für eine aus 7 unab­hängi­gen Sachver­ständi­gen beste­hende Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) aus. Sie hat dabei den Antrag für eine 11-köp­fige WEKO, der auch Mit­glieder aus der Wirtschaft ange­hört hät­ten, abgelehnt.

Nach dem Nichtein­tretensentscheid des Nation­al­rates in der Früh­jahrsses­sion (siehe hier) und dem Entscheid des Stän­der­ates vom 5. Juni 2014, an seinem Ein­tretens­beschluss festzuhal­ten, musste die WAK‑N den Geset­ze­sen­twurf erneut prüfen. Anders als in der ersten Lesung hat die WAK‑N den Entwurf in der Gesamtab­stim­mung genehmigt (Ein­treten mit 14 zu 9 Stim­men bei 1 Enthal­tung). Die Revi­sion des Kartellge­set­zes soll nun in der Herb­st­ses­sion im Nation­al­rat behan­delt werden.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung der WAK‑N vom 19. August 2014 (HTML).