BR: Inkrafttreten der KFZ-Verordnung per 1. Januar 2024
Die geltende KFZ-Bekanntmachung der Weko bezweckt, wettbewerbsschädliche Abreden und eine Isolierung des schweizerischen Automobilmarktes zu verhindern. Sie zeigt den betroffenen Unternehmen auf, welche Formen von Wettbewerbsabreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen (Unternehmen, die nicht zueinander im Wettbewerb stehen, wie bspw. ein Hersteller und ein Händler) im Automobilmarkt von den Wettbewerbsbehörden als qualitativ schwerwiegende Wettbewerbsbeeinträchtigungen angesehen werden. … weiterlesen