BR: Preisbindungsklauseln gegenüber Beherbergungsbetrieben sollen verboten werden

Der Bun­desrat hat am 17. Novem­ber 2021 die Botschaft und den Geset­ze­sen­twurf zur Änderung des UWG ver­ab­schiedet. Mit der Geset­zesän­derung sollen Preis­bindungsklauseln in Verträ­gen zwis­chen Online-Buchungsplat­tfor­men und Beherber­gungs­be­trieben ver­boten wer­den, indem Preis­par­ität­sklauseln als miss­bräuch­liche AGB qual­i­fiziert wer­den und damit als nichtig gel­ten. Damit soll erre­icht wer­den, dass die Beherber­gungs­be­triebe in ihrer Preis­gestal­tung frei sind. Der neue Artikel 8a E‑UWG, wonach unlauter han­delt, wer als Plat­tformbetreiber AGB ver­wen­det, welche durch Preis­bindungsklauseln die Preis­set­zung von Beherber­gungs­be­trieben ein­schränken, ist rein zivil­rechtlich­er Natur und bein­hal­tet keine strafrechtliche Sank­tion­ierung. Wie bei den übri­gen Bes­tim­mungen des UWG würde diese neue Bes­tim­mung zur Anwen­dung gelan­gen, wenn der schweiz­erische Markt betrof­fen ist.

Die Vor­lage und der Geset­ze­sen­twurf gehen als näch­stes ins Parlament.

Die Botschaft sowie der Geset­ze­sen­twurf sind online ver­füg­bar, genau­so wie die Medi­en­mit­teilung des Bun­desrates und der Bericht über das Ergeb­nis des Vernehm­las­sungsver­fahrens.