Der Bundesrat hat am 17. November 2021 die Botschaft und den Gesetzesentwurf zur Änderung des UWG verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung sollen Preisbindungsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten werden, indem Preisparitätsklauseln als missbräuchliche AGB qualifiziert werden und damit als nichtig gelten. Damit soll erreicht werden, dass die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preisgestaltung frei sind. Der neue Artikel 8a E‑UWG, wonach unlauter handelt, wer als Plattformbetreiber AGB verwendet, welche durch Preisbindungsklauseln die Preissetzung von Beherbergungsbetrieben einschränken, ist rein zivilrechtlicher Natur und beinhaltet keine strafrechtliche Sanktionierung. Wie bei den übrigen Bestimmungen des UWG würde diese neue Bestimmung zur Anwendung gelangen, wenn der schweizerische Markt betroffen ist.
Die Vorlage und der Gesetzesentwurf gehen als nächstes ins Parlament.
Die Botschaft sowie der Gesetzesentwurf sind online verfügbar, genauso wie die Medienmitteilung des Bundesrates und der Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens.