Wie bereits berichtet soll das UWG um neue Einzeltatbestände ergänzt werden. In Zukunft sollen der Versand von Offertformularen usw. für Einträge in Verzeichnisse oder für Anzeigenaufträge unlauter sein, wenn sie nicht in grosser Schrift, an gut sichtbarer Stelle und in verständlicher Sprache u.a. darauf hinweisen, dass das Angebot nicht offiziell und entgeltlich ist. Ebenso wird verboten, für Eintragungen in Verzeichnisse oder für Anzeigenaufträge Rechnungen zu verschicken, wenn kein entsprechender Auftrag erteilt worden war. Auch Schneeballsysteme werden ausdrücklich verboten. Gleichzeitig soll die AGB-Norm des UWG (Art. 8) verschärft bzw. fruchtbar gemacht werden, indem das Erfordernis der Irreführung gestrichen wird. Zuletzt werden Verfahrensvorschriften angepasst.
Die Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum.