UWG-Revision: Entwurf

Wie bere­its berichtet soll das UWG um neue Einzeltatbestände ergänzt wer­den. In Zukun­ft sollen der Ver­sand von Offert­for­mu­la­ren usw. für Ein­träge in Verze­ich­nisse oder für Anzeige­naufträge unlauter sein, wenn sie nicht in gross­er Schrift, an gut sicht­bar­er Stelle und in ver­ständlich­er Sprache u.a. darauf hin­weisen, dass das Ange­bot nicht offiziell und ent­geltlich ist. Eben­so wird ver­boten, für Ein­tra­gun­gen in Verze­ich­nisse oder für Anzeige­naufträge Rech­nun­gen zu ver­schick­en, wenn kein entsprechen­der Auf­trag erteilt wor­den war. Auch Schnee­ball­sys­teme wer­den aus­drück­lich ver­boten. Gle­ichzeit­ig soll die AGB-Norm des UWG (Art. 8) ver­schärft bzw. frucht­bar gemacht wer­den, indem das Erforder­nis der Irreführung gestrichen wird. Zulet­zt wer­den Ver­fahrensvorschriften angepasst.

Die Änderun­gen unter­ste­hen dem fakul­ta­tiv­en Referendum.