BR: Preisbindungsklauseln gegenüber Beherbergungsbetrieben sollen verboten werden

Der Bun­desrat hat am 11. Novem­ber 2020 ein Vernehm­las­sungsver­fahren zur Änderung des Bun­des­ge­set­zes gegen den unlauteren Wet­tbe­werb (UWG) eröffnet. Mit­tel eines neuen Artikels 8a sollen Preis­bindungsklauseln in Verträ­gen zwis­chen Online-Buchungsplat­tfor­men und Beherber­gungs­be­trieben ver­boten wer­den. Damit soll erre­icht wer­den, dass die Beherber­gungs­be­triebe in ihrer Preis­gestal­tung frei sind. Das Ver­bot ermöglicht es ihnen, den Direk­tver­trieb über die betrieb­seige­nen Web­seit­en zu fördern und damit ihre Wet­tbe­werb­s­fähigkeit zu stärken. Die vorgeschla­gene neue Bes­tim­mung lautet (Art. 8a VE-UWG):

Unlauter han­delt ins­beson­dere, wer als Betreiber ein­er Online-Plat­tform zur Buchung von Beherber­gungs­di­en­stleis­tun­gen all­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen ver­wen­det, welche die Preis­set­zung von Beherber­gungs­be­trieben durch Preis­bindungsklauseln, namentlich durch Preis­par­ität­sklauseln, einschränken.

Der Bun­desrat set­zt mit der geplanten Änderung des UWG die Motion Bischof «Ver­bot von Knebelverträ­gen der Online-Buchungsplat­tfor­men gegen die Hotel­lerie» um, welche den Ver­bot von Preis­par­ität­sklauseln in Verträ­gen zwis­chen Online-Buchungsplat­tfor­men und Hotel­be­trieben verlangt.

Das Vernehm­las­sungsver­fahren dauert bis am 26. Feb­ru­ar 2021.

Die Medi­en­mit­teilung und den Voren­twurf von Artikel 8a VE-UWG find­en Sie hier.