Der Bundesrat hat am 11. November 2020 ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eröffnet. Mittel eines neuen Artikels 8a sollen Preisbindungsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten werden. Damit soll erreicht werden, dass die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preisgestaltung frei sind. Das Verbot ermöglicht es ihnen, den Direktvertrieb über die betriebseigenen Webseiten zu fördern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die vorgeschlagene neue Bestimmung lautet (Art. 8a VE-UWG):
Unlauter handelt insbesondere, wer als Betreiber einer Online-Plattform zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, welche die Preissetzung von Beherbergungsbetrieben durch Preisbindungsklauseln, namentlich durch Preisparitätsklauseln, einschränken.
Der Bundesrat setzt mit der geplanten Änderung des UWG die Motion Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» um, welche den Verbot von Preisparitätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotelbetrieben verlangt.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 26. Februar 2021.
Die Medienmitteilung und den Vorentwurf von Artikel 8a VE-UWG finden Sie hier.