Mit Medienmitteilung vom 12. Dezember 2012 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) bekannt gegeben, dass sie am Tag zuvor eine Untersuchung gegen die Online-Buchungsplattformen Booking.com, Expedia und HRS — Hotel Reservation Service eröffnet hat. Es bestehe der Verdacht, dass die Verträge der Buchungsplattformen mit den Hotels unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen beinhalten. Die Untersuchung betrifft insbesondere die Klauseln betreffend die sogenannten Best- oder Tiefstpreisgarantien:
Es bestehen Anhaltspunkte, dass gewisse Klauseln in den Verträgen
zwischen Booking.com, Expedia sowie HRS und den ihnen jeweils
angeschlossenen Partnerhotels den Wettbewerb zwischen diesen
Online-Buchungsplattformen beeinträchtigen könnten. Dies betrifft
insbesondere sogenannte Bestpreisgarantien, welche die Möglichkeit der
Hotels einschränken, auf verschiedenen Vertriebskanälen unterschiedliche
Endkundenpreise festzulegen, sowie Vertragsklauseln betreffend die
Zimmerverfügbarkeit auf verschiedenen Vertriebskanälen.
Weiter hat die WEKO die Vermutung geäussert, dass die Buchungsplattformen mit der Einführung und Durchsetzung dieser Klauseln eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Dies könne auch neu in den Markt eintretende Konkurrenten in der Ausübung des Wettbewerbs behindern.
Laut einem Bericht der Aargauer Zeitung von Ende August 2012 geht die Untersuchung auf eine im Juni 2012 eröffnete Vorabklärung zurück. Die Vorabklärung sei eröffnet worden, nachdem Schweizer
Hoteliers auf “Probleme” mit den Buchungsplattformen hingewiesen hatten.