WEKO eröffnet Untersuchung gegen Hotel-Buchungsplattformen

Mit Medi­en­mit­teilung vom 12. Dezem­ber 2012 hat die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) bekan­nt gegeben, dass sie am Tag zuvor eine Unter­suchung gegen die Online-Buchungsplat­tfor­men Booking.com, Expe­dia und HRS — Hotel Reser­va­tion Ser­vice eröffnet hat. Es beste­he der Ver­dacht, dass die Verträge der Buchungsplat­tfor­men mit den Hotels unzuläs­sige Wet­tbe­werb­s­beschränkun­gen bein­hal­ten. Die Unter­suchung bet­rifft ins­beson­dere die Klauseln betr­e­f­fend die soge­nan­nten Best- oder Tief­st­preis­garantien:

Es beste­hen Anhalt­spunk­te, dass gewisse Klauseln in den Verträgen
zwis­chen Booking.com, Expe­dia sowie HRS und den ihnen jeweils
angeschlosse­nen Part­ner­ho­tels den Wet­tbe­werb zwis­chen diesen
Online-Buchungsplat­tfor­men beein­trächti­gen kön­nten. Dies betrifft
ins­beson­dere soge­nan­nte Best­preis­garantien, welche die Möglichkeit der
Hotels ein­schränken, auf ver­schiede­nen Ver­trieb­skanälen unterschiedliche
End­kun­den­preise festzule­gen, sowie Ver­tragsklauseln betr­e­f­fend die
Zim­merver­füg­barkeit auf ver­schiede­nen Vertriebskanälen.

Weit­er hat die WEKO die Ver­mu­tung geäussert, dass die Buchungsplat­tfor­men mit der Ein­führung und Durch­set­zung dieser Klauseln eine mark­t­be­herrschende Stel­lung miss­brauchen. Dies könne auch neu in den Markt ein­tre­tende Konkur­renten in der Ausübung des Wet­tbe­werbs behindern.

Laut einem Bericht der Aar­gauer Zeitung von Ende August 2012 geht die Unter­suchung auf eine im Juni 2012 eröffnete Vor­abklärung zurück. Die Vor­abklärung sei eröffnet wor­den, nach­dem Schweizer
Hote­liers auf “Prob­leme” mit den Buchungsplat­tfor­men hingewiesen hatten.