Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 15. April 2013 erneut eine Untersuchung im Bereich des Strassen- und Tiefbaus eröffnet. Der entsprechenden Medienmitteilung der WEKO vom 16. April 2013 zufolge richtet sich die Untersuchung gegen verschiedene Unternehmen im Kanton St. Gallen, konkret in der Region See-Gaster. Bei den Untersuchungsdressaten sind Hausdurchsuchungen durchgeführt worden.
Nach Angaben der WEKO liegen Anhaltspunkte vor, wonach sich die betroffenen Unternehmen an Wettbewerbsabreden beteiligt haben, die
insbesondere dazu dienen, die Zuteilung von Ausschreibungen zu
koordinieren sowie Bauprojekte und Kunden aufzuteilen. Die Untersuchung soll nun zeigen, ob tatsächlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen.
Unter den Adressaten der Untersuchung im Kanton St. Gallen befindet sich einmal mehr Implenia AG. Implenia ist derzeit bereits Adressatin einer vergleichbaren Untersuchung im Bereich des Strassen,- Hoch- und Tiefbaus, welche Ende Oktober 2012 im
Kanton Graubünden eröffnet wurde (siehe hier). Implenia wurde zudem bereits im Dezember 2011 wegen vergleichbaren Vorwürfen, nämlich Submissionsabsprachen und Absprachen über die Aufteilung von Märkten im
Kanton Aargau, von der WEKO mit CHF 591’138.- gebüsst (siehe hier).
In einer eigenen Medienmitteilung,
ebenfalls vom 16. April 2013, betont Implenia ihre “Null-Toleranz” gegenüber Beschränkungen des freien und ungehinderten Wettbewerbs. Zur Klärung des
Sachverhaltes werde vollumfänglich mit den Wettbewerbsbehörden kooperiert.