WEKO: Bussen für Bauunternehmen auch im Kanton Zürich

Mit Ver­fü­gung vom 22. April 2013 hat die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) mehreren im Bere­ich des Strassen­baus im Kan­ton Zürich täti­gen Unternehmen Bussen in der Höhe von ins­ge­samt knapp ein­er hal­ben Mil­lion Schweiz­er­franken aufer­legt. Die Beträge der einzel­nen Sank­tio­nen sind aus der Medi­en­mit­teilung der WEKO vom 18. Juni 2013 ersichtlich.

Die 12 gebüssten Unternehmen — sowie ein weit­eres Unternehmen, dem auf­grund ein­er Selb­stanzeige allerd­ings keine Sank­tion aufer­legt wurde — hat­ten sich nach den Fest­stel­lun­gen der WEKO in den Jahren 2006 bis 2009 in Sub­mis­sio­nen über Preise und die Auf­tragsver­abge abge­sprochen. Die Sub­mis­sion­s­ab­sprachen betrafen rund 30 sowohl pri­vate wie auch öffentliche Auss­chrei­bun­gen mit einem Gesam­tauf­tragsvol­u­men von knapp CHF 13 Mio. Mit Bezug auf drei weit­ere Bau­un­ternehmen wurde die Unter­suchung ohne Fol­gen eingestellt, da die WEKO keine Beteili­gung an den Sub­mis­sion­s­ab­sprachen nach­weisen konnte.

Bere­its im Dezem­ber 2011 hat­te die WEKO mehrere im
Kan­ton Aar­gau tätige Bau­un­ternehmen gebüsst. Die ins­ge­samt 17 Unternehmen hat­ten sich eben­falls an unzulässigen
Sub­mis­sion­s­ab­sprachen über Preise und die Aufteilung von Märk­ten beteiligt; einzelne der damals gebüssten Unternehmen wur­den nun offen­bar im Kan­ton Zürich erneut gebüsst. Die Unter­suchung im Kan­ton Zürich wurde im Juni 2009 zeit­gle­ich mit der Unter­suchung im Kan­ton Aar­gau eröffnet, in bei­den Fällen mit ein­er Haus­durch­suchung. Auch im aar­gauer Ver­fahren hat­ten ver­schiedene Unternehmen im Nach­gang zu den Haus­durch­suchun­gen der WEKO eine Selb­stanzeige ein­gere­icht und von der Kro­nzeu­gen­regelung prof­i­tiert (siehe auch unsere Berichte hier und hier).

Die WEKO betonte in ihrer Medi­en­mit­teilung vom 18. Juni 2013, dass die Bekämp­fung von Sub­mis­sion­s­ab­sprachen weit­er­hin einen Schw­er­punkt ihrer Arbeit darstelle. Weit­ere Ver­fahren mit Bezug auf Sub­mis­sion­ab­sprachen im Baugewerbe laufen derzeit in den Kan­to­nen St. Gallen und Graubün­den. Das Ver­fahren im Kan­ton Graubün­den wurde erst Ende April auf weit­ere Unternehmen aus­gedehnt.

Die Beträge der einzel­nen Sank­tio­nen sind aus der Pressemit­teilung der WEKO vom 12. Jan­u­ar 2012 ersichtlich
Die Beträge der einzel­nen Sank­tio­nen sind aus der Pressemit­teilung der WEKO vom 12. Jan­u­ar 2012 ersichtlich