Mit Verfügung vom 22. April 2013 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) mehreren im Bereich des Strassenbaus im Kanton Zürich tätigen Unternehmen Bussen in der Höhe von insgesamt knapp einer halben Million Schweizerfranken auferlegt. Die Beträge der einzelnen Sanktionen sind aus der Medienmitteilung der WEKO vom 18. Juni 2013 ersichtlich.
Die 12 gebüssten Unternehmen — sowie ein weiteres Unternehmen, dem aufgrund einer Selbstanzeige allerdings keine Sanktion auferlegt wurde — hatten sich nach den Feststellungen der WEKO in den Jahren 2006 bis 2009 in Submissionen über Preise und die Auftragsverabge abgesprochen. Die Submissionsabsprachen betrafen rund 30 sowohl private wie auch öffentliche Ausschreibungen mit einem Gesamtauftragsvolumen von knapp CHF 13 Mio. Mit Bezug auf drei weitere Bauunternehmen wurde die Untersuchung ohne Folgen eingestellt, da die WEKO keine Beteiligung an den Submissionsabsprachen nachweisen konnte.
Bereits im Dezember 2011 hatte die WEKO mehrere im
Kanton Aargau tätige Bauunternehmen gebüsst. Die insgesamt 17 Unternehmen hatten sich ebenfalls an unzulässigen
Submissionsabsprachen über Preise und die Aufteilung von Märkten beteiligt; einzelne der damals gebüssten Unternehmen wurden nun offenbar im Kanton Zürich erneut gebüsst. Die Untersuchung im Kanton Zürich wurde im Juni 2009 zeitgleich mit der Untersuchung im Kanton Aargau eröffnet, in beiden Fällen mit einer Hausdurchsuchung. Auch im aargauer Verfahren hatten verschiedene Unternehmen im Nachgang zu den Hausdurchsuchungen der WEKO eine Selbstanzeige eingereicht und von der Kronzeugenregelung profitiert (siehe auch unsere Berichte hier und hier).
Die WEKO betonte in ihrer Medienmitteilung vom 18. Juni 2013, dass die Bekämpfung von Submissionsabsprachen weiterhin einen Schwerpunkt ihrer Arbeit darstelle. Weitere Verfahren mit Bezug auf Submissionabsprachen im Baugewerbe laufen derzeit in den Kantonen St. Gallen und Graubünden. Das Verfahren im Kanton Graubünden wurde erst Ende April auf weitere Unternehmen ausgedehnt.