Der Bundesrat hat die Teilrevision des UWG heute auf den 1. April 2012 (und nicht, wie teilweise erwartet, schon auf den 1. Januar 2012) in Kraft gesetzt (vgl. die Medienmitteilung vom 12. Oktober 2012). UWG 8 (AGB) wird dagegen erst am 1. Juli 2012 in Kraft treten.
Wir haben über die Revision mehrfach berichtet:
- UWG-Revision: Entwurf inkl. Art. 8 liegt vor
- Revision des UWG: Kommentar der hawi.uzh
- UWG-Revision: Entwurf
- UWG-Revision: Botschaft verabschiedet
Die Revision enthält namentlich eine Ergänzung des Katalogs von UWG 3 um neue Spezialtatbestände (lit p‑u) und die Streichung des Irreführungserfordernisses in UWG 8 (AGB-Kontrolle im B2C-Bereich). Geregelt wird zudem die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und Organisationen (UWG 21 f).