Mit 13 zu 10 Stimmen und 1 Enthaltung hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK‑N) einem Beschluss ihrer Schwesterkommission des Ständerates (WAK‑S) vom vergangenen Januar zugestimmt, wonach der parlamentarischen Initiative Altherr Folge zu geben ist.
Die parlamentarische Initiative Altherr (14.449 — Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland) sieht eine ausdrückliche Regelung des Konzepts der sog. relativen Marktmacht im Kartellgesetz vor: (i) Aufgrund einer Ergänzung in Art. 7 Abs. 1 KG sollen Verhaltensweisen von Unternehmen auch dann kartellrechtlich geprüft werden können, wenn diese nicht im klassischen Sinne marktbeherrschend sondern lediglich relativ marktmächtig sind. (ii) Aufgrund eines neu vorgesehenen Art. 4 Abs. 2bis KG soll ein Unternehmen dann als relativ marktmächtig gelten, wenn von ihm andere Unternehmen als Nachfrager oder Anbieter bestimmter Waren oder Dienstleistungen dahingehend abhängig sind, dass keine ausreichenden und zumutbaren Möglichkeiten bestehen, auf andere Unternehmen auszuweichen.
Mit dem Konzept der relativen Marktmacht soll kurz gesagt ein missbräuchliches Ausnutzen wirtschaftlicher Abhängigkeiten unterhalb der Schwelle zur Marktbeherrschung kartellrechtlich erfasst werden können. Ein Teil der Lehre vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass mit der Änderung der Definition der marktbeherrschenden Stellung gemäss Art. 4 Abs. 2 KG, die im Zuge letzten Revision des Kartellgesetzes 2004 in Kraft getreten ist, das Konzept der relativen Marktmacht bereits im Schweizer Kartellgesetz verankert ist.
Die WAK‑N hat sich im Übrigen kritisch dazu geäussert, relativ marktmächtige Unternehmen zu sanktionieren. Sodann wurde darauf hingewiesen, dass auch relativ marktmächtige Unternehmen in der Schweiz erfasst werden sollen. Die WAK‑S ist nun gehalten, innert der nächsten zwei Jahre eine Vorlage für eine Gesetzesänderung im Sinne der Initiative Altherr auszuarbeiten.
Weitere Informationen: Medienmitteilung WAK‑N vom 30. Juni 2015 (HTML)