WAK‑N will Kartellgesetz verschärfen, stimmt parlamentarischer Initiative Altherr zu

Mit 13 zu 10 Stim­men und 1 Enthal­tung hat die Kom­mis­sion für Wirtschaft und Abgaben des Nation­al­rates (WAK‑N) einem Beschluss ihrer Schwest­erkom­mis­sion des Stän­der­ates (WAK‑S) vom ver­gan­genen Jan­u­ar zuges­timmt, wonach der par­la­men­tarischen Ini­tia­tive Altherr Folge zu geben ist. 
Die par­la­men­tarische Ini­tia­tive Altherr (14.449 — Über­höhte Import­preise. Aufhe­bung des Beschaf­fungszwangs im Inland) sieht eine aus­drück­liche Regelung des Konzepts der sog. rel­a­tiv­en Mark­t­macht im Kartellge­setz vor: (i) Auf­grund ein­er Ergänzung in Art. 7 Abs. 1 KG sollen Ver­hal­tensweisen von Unternehmen auch dann kartell­rechtlich geprüft wer­den kön­nen, wenn diese nicht im klas­sis­chen Sinne mark­t­be­herrschend son­dern lediglich rel­a­tiv mark­t­mächtig sind. (ii) Auf­grund eines neu vorge­se­henen Art. 4 Abs. 2bis KG soll ein Unternehmen dann als rel­a­tiv mark­t­mächtig gel­ten, wenn von ihm andere Unternehmen als Nach­frager oder Anbi­eter bes­timmter Waren oder Dien­stleis­tun­gen dahinge­hend abhängig sind, dass keine aus­re­ichen­den und zumut­baren Möglichkeit­en beste­hen, auf andere Unternehmen auszuwe­ichen.

Mit dem Konzept der rel­a­tiv­en Mark­t­macht soll kurz gesagt ein miss­bräuch­lich­es Aus­nutzen wirtschaftlich­er Abhängigkeit­en unter­halb der Schwelle zur Mark­t­be­herrschung kartell­rechtlich erfasst wer­den kön­nen. Ein Teil der Lehre ver­tritt in diesem Zusam­men­hang die Auf­fas­sung, dass mit der Änderung der Def­i­n­i­tion der mark­t­be­herrschen­den Stel­lung gemäss Art. 4 Abs. 2 KG, die im Zuge let­zten Revi­sion des Kartellge­set­zes 2004 in Kraft getreten ist, das Konzept der rel­a­tiv­en Mark­t­macht bere­its im Schweiz­er Kartellge­setz ver­ankert ist.

Die WAK‑N hat sich im Übri­gen kri­tisch dazu geäussert, rel­a­tiv mark­t­mächtige Unternehmen zu sank­tion­ieren. Sodann wurde darauf hingewiesen, dass auch rel­a­tiv mark­t­mächtige Unternehmen in der Schweiz erfasst wer­den sollen. Die WAK‑S ist nun gehal­ten, innert der näch­sten zwei Jahre eine Vor­lage für eine Geset­zesän­derung im Sinne der Ini­tia­tive Altherr auszuarbeiten.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung WAK‑N vom 30. Juni 2015 (HTML)