NR Schwaab hat mit Datum vom 19. März 2014 eine parlamentarische Initiative mit folgendem Wortlaut eingereicht:
Das Datenschutzgesetz wird wie folgt geändert:
- Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EBÖD) wird ermächtigt, bei einer Verletzung von Bestimmungen des Bundesrechts über den Datenschutz wirksame, verhältnismässige und abschreckende Verwaltungssanktionen auszusprechen. Das Gesetz regelt das Verfahren und die Rechtsmittelbelehrung.
- Die Höhe der Verwaltungsbusse wird unter Berücksichtigung der Art, der Schwere und der Dauer der Verletzung und abhängig davon, ob eine Widerhandlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, festgelegt. Wird die Verletzung durch eine juristische Person, die eine gewinnorientierte Tätigkeit ausübt, begangen, kann die Busse in besonders schwerwiegenden Fällen bis zu 10 Prozent des Umsatzes betragen.
Die Initiative wurde im Plenum noch nicht behandelt.