Parlamentarische Initiative 14.404 “Für wirklich abschreckende Sanktionen bei Datenschutzverletzungen”

NR Schwaab hat mit Datum vom 19. März 2014 eine par­la­men­tarische Ini­tia­tive mit fol­gen­dem Wort­laut eingereicht:

Das Daten­schutzge­setz wird wie fol­gt geändert:

  1. Der Eid­genös­sis­che Daten­schutz- und Öffentlichkeits­beauf­tragte (EBÖD) wird ermächtigt, bei ein­er Ver­let­zung von Bes­tim­mungen des Bun­desrechts über den Daten­schutz wirk­same, ver­hält­nis­mäs­sige und abschreck­ende Ver­wal­tungssank­tio­nen auszus­prechen. Das Gesetz regelt das Ver­fahren und die Rechtsmittelbelehrung. 
  2. Die Höhe der Ver­wal­tungs­busse wird unter Berück­sich­ti­gung der Art, der Schwere und der Dauer der Ver­let­zung und abhängig davon, ob eine Wider­hand­lung vorsät­zlich oder fahrläs­sig began­gen wurde, fest­gelegt. Wird die Ver­let­zung durch eine juris­tis­che Per­son, die eine gewin­nori­en­tierte Tätigkeit ausübt, began­gen, kann die Busse in beson­ders schw­er­wiegen­den Fällen bis zu 10 Prozent des Umsatzes betragen. 

Die Ini­tia­tive wurde im Plenum noch nicht behandelt.