Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Fairpreis-Initiative eröffnet. Mit seinem Gegenvorschlag will der Bundesrat das — als berechtigt erachtete — Kernanliegen der Initianten, nämlich die Bekämpfung der internationalen Preisdiskriminierung zu Lasten von Schweizer Nachfragern, erfüllen.
Mit der Fairpreis-Initiative soll mitunter die relative Marktmacht, die in der Praxis der Schweizer Wettbewerbsbehörden bislang ein Schattendasein geführt hat, ausdrücklich im Schweizer Kartellgesetz verankert werden.
Der indirekte Gegenvorschlag sieht zwar ebenfalls eine ausdrückliche Verankerung der relativen Marktmacht im Kartellgesetz vor, im Unterschied zur Initiative jedoch nur in einer abgespeckten Version: Zum einen sollen nur Fälle der angebotsseitigen relativen Marktmacht erfasst werden, also die Situation wirtschaftlich abhängiger Nachfrager. Zum anderen sollen nur grenzüberschreitende Fälle aufgegriffen werden, namentlich die sachlich nicht begründete Verweigerung des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen im Ausland zu den dort praktizierten Preisen und Geschäftsbedingungen.
Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 22. November 2018. Die Botschaft zur Fairpreis-Initiative und zum indirekten Gegenvorschlag muss dann bis am 11. Juni 2019 an das Parlament überwiesen werden.
Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 22. August 2018 (HTML)