Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Fairpreis-Initiative, will internationale Preisdiskriminierung bekämpfen

Der Bun­desrat hat am 22. August 2018 die Vernehm­las­sung zum indi­rek­ten Gegen­vorschlag zur Fair­preis-Ini­tia­tive eröffnet. Mit seinem Gegen­vorschlag will der Bun­desrat das — als berechtigt erachtete — Ker­nan­liegen der Ini­tianten, näm­lich die Bekämp­fung der inter­na­tionalen Preis­diskri­m­inierung zu Las­ten von Schweiz­er Nach­fragern, erfüllen.

Mit der Fair­preis-Ini­tia­tive soll mitunter die rel­a­tive Mark­t­macht, die in der Prax­is der Schweiz­er Wet­tbe­werb­s­be­hör­den bis­lang ein Schat­ten­da­sein geführt hat, aus­drück­lich im Schweiz­er Kartellge­setz ver­ankert werden.

Der indi­rek­te Gegen­vorschlag sieht zwar eben­falls eine aus­drück­liche Ver­ankerung der rel­a­tiv­en Mark­t­macht im Kartellge­setz vor, im Unter­schied zur Ini­tia­tive jedoch nur in ein­er abge­speck­ten Ver­sion: Zum einen sollen nur Fälle der ange­bots­seit­i­gen rel­a­tiv­en Mark­t­macht erfasst wer­den, also die Sit­u­a­tion wirtschaftlich abhängiger Nach­frager. Zum anderen sollen nur gren­züber­schre­i­t­ende Fälle aufge­grif­f­en wer­den, namentlich die sach­lich nicht begrün­dete Ver­weigerung des Bezugs von Waren oder Dien­stleis­tun­gen im Aus­land zu den dort prak­tizierten Preisen und Geschäftsbedingungen.

Die Vernehm­las­sung dauert noch bis zum 22. Novem­ber 2018. Die Botschaft zur Fair­preis-Ini­tia­tive und zum indi­rek­ten Gegen­vorschlag muss dann bis am 11. Juni 2019 an das Par­la­ment über­wiesen werden.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Medi­en­mit­teilung vom 22. August 2018 (HTML)