NR Erwin Jutzet hatte 2004 in einer parlamentarischen Initiative verlangt, die als unbefriedigend beurteilte zweimonatige Bedenkzeit von ZGB 111 aufzuheben. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats schlägt jetzt vor, das Regime zu flexibilisieren. Vorgeschlagen wird folgende Neufassung von ZGB 111:
“1 Verlangen die Ehegatten gemeinsam die Scheidung und reichen sie eine vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen mit den nötigen Belegen und mit gemeinsamen Anträgen hinsichtlich der Kinder ein, so hört das Gericht sie getrennt und zusammen an. Die Anhörung kann aus mehreren Sitzungen bestehen.
2 Hat sich das Gericht davon überzeugt, dass das Scheidungsbegehren und die Vereinbarung auf freiem Willen und reiflicher Überlegung beruhen und die Vereinbarung mit den Anträgen für die Kinder genehmigt werden kann, so spricht das Gericht die Scheidung aus.”