Parlamentarische Initiative: Aufhebung der Bedenkzeit nach ZGB 111

NR Erwin Jutzet hat­te 2004 in ein­er par­la­men­tarischen Ini­tia­tive ver­langt, die als unbe­friedi­gend beurteilte zwei­monatige Bedenkzeit von ZGB 111 aufzuheben. Die Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Nation­al­rats schlägt jet­zt vor, das Regime zu flex­i­bil­isieren. Vorgeschla­gen wird fol­gende Neu­fas­sung von ZGB 111: 

1 Ver­lan­gen die Ehe­gat­ten gemein­sam die Schei­dung und reichen sie eine voll­ständi­ge Vere­in­barung über die Schei­dungs­fol­gen mit den nöti­gen Bele­gen und mit gemein­samen Anträ­gen hin­sichtlich der Kinder ein, so hört das Gericht sie getren­nt und zusam­men an. Die Anhörung kann aus mehreren Sitzun­gen beste­hen.
2 Hat sich das Gericht davon überzeugt, dass das Schei­dungs­begehren und die Vere­in­barung auf freiem Willen und rei­flich­er Über­legung beruhen und die Vere­in­barung mit den Anträ­gen für die Kinder genehmigt wer­den kann, so spricht das Gericht die Schei­dung aus.”