Mit Verfügung vom 31. Oktober 2011 hat die WEKO dem Verband der Hersteller, Importeure und Lieferanten von Kosmetik- und Parfümerieprodukten (ASCOPA) sowie dessen Mitgliedern verboten, sensible Marktdaten auszutauschen.
Die vorangehende Untersuchung wurde aufgrund einer Selbstanzeige eröffnet und richtete sich gegen mehrere Schweizer Tochterunternehmen bekannter Hersteller der Luxuskosmetikbranche, darunter Bulgari Parfums, Chanel, Estée Lauder, L’Oréal Produits de Luxe, Parfums Christian Dior, Richemont oder YSL Beauté. Die betroffenen Unternehmen hatten sich zu einem Kartell zusammengeschlossen und sensible Informationen über Preise, Umsätze, Werbekosten und allgemeine Geschäftsbedingungen ausgetauscht. Dies ermöglichte eine Anpassung des Marktverhaltens, welche zu einer erheblichen Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Parfümerie- und Kosmetikprodukte führte. Die WEKO erkannte deshalb im Informationsaustausch einen Verstoss gegen das Kartellgesetz.
Das Verhalten der betroffenen Unternehmen fällt allerdings nicht in die Kategorie der sanktionsbedrohten Wettbewerbsabreden (Vermutungstatbestände nach Art. 5 Abs. 3 und 4 KG). Die WEKO konnte daher lediglich den weiteren Informationsaustausch verbieten, nicht aber direkte Sanktionen aussprechen. Sanktionen würden den Unternehmen damit nur im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Verfügung der WEKO drohen.
Weitere Informationen: Pressemitteilung vom 17. November 2011 (PDF).