WEKO: Informationsaustausch verstösst gegen das Kartellgesetz

Mit Ver­fü­gung vom 31. Okto­ber 2011 hat die WEKO dem Ver­band der Her­steller, Impor­teure und Liefer­an­ten von Kos­metik- und Par­fümeriepro­duk­ten (ASCOPA) sowie dessen Mit­gliedern ver­boten, sen­si­ble Mark­t­dat­en auszutauschen.

Die vor­ange­hende Unter­suchung wurde auf­grund ein­er Selb­stanzeige eröffnet und richtete sich gegen mehrere Schweiz­er Tochterun­ternehmen bekan­nter Her­steller der Luxu­skos­metik­branche, darunter Bul­gari Par­fums, Chanel, Estée Laud­er, L’Oréal Pro­duits de Luxe, Par­fums Chris­t­ian Dior, Richemont oder YSL Beauté. Die betrof­fe­nen Unternehmen hat­ten sich zu einem Kartell zusam­mengeschlossen und sen­si­ble Infor­ma­tio­nen über Preise, Umsätze, Wer­bekosten und all­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen aus­ge­tauscht. Dies ermöglichte eine Anpas­sung des Mark­tver­hal­tens, welche zu ein­er erhe­blichen Beschränkung des Wet­tbe­werbs auf dem Markt für Par­fümerie- und Kos­metikpro­duk­te führte. Die WEKO erkan­nte deshalb im Infor­ma­tion­saus­tausch einen Ver­stoss gegen das Kartellgesetz.
Das Ver­hal­ten der betrof­fe­nen Unternehmen fällt allerd­ings nicht in die Kat­e­gorie der sank­tions­bedro­ht­en Wet­tbe­werb­sabre­den (Ver­mu­tungstatbestände nach Art. 5 Abs. 3 und 4 KG). Die WEKO kon­nte daher lediglich den weit­eren Infor­ma­tion­saus­tausch ver­bi­eten, nicht aber direk­te Sank­tio­nen aussprechen. Sank­tio­nen wür­den den Unternehmen damit nur im Falle der Zuwider­hand­lung gegen die Ver­fü­gung der WEKO drohen.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen: Pressemit­teilung vom 17. Novem­ber 2011 (PDF).