Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK‑N) hat in ihrer Tagung vom 7. und 8. Oktober 2013 in Zermatt die Detailberatung zur laufenden Revision des Kartellgesetzes aufgenommen. Dabei hat sie sich mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Einführung von Teilkartellverboten im Bereich der heutigen Vermutungstatbestände von Art. 5 Abs. 3 und 4 KG befasst. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, diese ökonomisch als besonders schädlich geltenden horizontalen und vertikalen Wettbewerbsabreden neu über Teilkartellverbote mit Rechtfertigungsvorbehalt zu erfassen.
Die WAK‑N hatte im Juni 2013 das Eintreten auf die Vorlage beschlossen und in der Folge umfangreiche Anhöhrungen durchgeführt. Nun sprach sich die WAK‑N nach einer Kaskadenabstimmung mit 13 zu 9
Stimmen (bei 3 Enthaltungen) dafür aus, am geltenden Recht festzuhalten. Die Ablehnung des bundesrätlichen Vorschlages wurde von der Mehrheit mit dem Genügen des geltenden Systems, mit der fehlenden Systemkonformität von Teilkartellverboten sowie mit der Befürchtung volkswirtschaftlich unerwünschter Auswirkungen einer neu alleine zu Lasten der Unternehmen verteilten Beweislast begründet.
Eine erste Minderheit sprach sich demgegenüber für den bundesrätlichen Vorschlag aus, und sie begründete ihre Zustimmung mit dem Kampf gegen die Preissituation in der Schweiz, insbesondere mit der Vereinfachung des Kartellverfahrens bei gleichzeitiger Wahrung der Rechtssicherheit. Im Übrigen war diese erste Minderheit der Auffassung, dass sich an der bestehenden Beweislastverteilung durch die Einführung von Teilkartellverboten nichts ändern würde.
Eine zweite Minderheit sprach sich zwar ebenfalls für den bundesrätlichen Vorschlag aus, beantragte aber eine Ergänzung der in Abs. 3 des Vorschlages enthaltenen Liste von Rechtfertigungsgründen, und dass diese Liste nicht abschliessend sein solle. Im Übrigen verlangt die zweite Minderheit, auf eine explizite Erwähnung der Beweislastverteilung zu Lasten der Unternehmen — wie derzeit in Art. 5 Abs. 3 lit. a des Entwurfes vorgesehen — zu verzichten.
Weitere Informationen: Medienmitteilung WAK‑N vom 8. Oktober 2013 (HTML), Dokumentation zur Kartellgesetzrevision des SECO.