National- und Ständerat haben heute dem Antrag der Einigungskonferenz zur Revision des Widerrufsrechts zugestimmt (Übersicht zum Geschäft 06.441 – Parlamentarische Initiative).
Insbesondere ist das Widerrufsrecht für Internetverkäufe, das der Ständerat ursprünglich vorgesehen hatte, entfallen. Dafür soll bei Telefonverkäufen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gelten. Wer davon Gebrauch macht, soll dem Verkäufer nur dann eine Entschädigung schulden, wenn der Kaufgegenstand missbräuchlich verwendet worden ist.
Vgl. dazu auch die Berichterstattung der FuW.